Europawahl 2024

Europawahl 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Bei der Europawahl handelt es sich um die größte länderübergreifende Wahl der Welt.

 

Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit! Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben und mitzubestimmen, wie Europa künftig aussehen soll.

Erstmals dürfen in Deutschland auch junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen.

 

Mit Ihrer Stimmabgabe bei der Europawahl nehmen Sie nicht nur Ihr demokratisches Recht wahr, über die Zukunft Europas mitzuentscheiden, sondern verleihen dem Parlament auch die Legitimität, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

 

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. JEDER hat eine Stimme!!

 

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können am Wahltag in dem ihnen auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilten Wahllokal der Gemeinde wählen oder ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

 

Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen.

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sinnvoll ist es, hierzu den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten.

 

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Bei Fragen zur Europawahl 2024 kontaktieren Sie bitte das Wahlamt der VGem Schrobenhausen unter:

  •  Herrn Wolkersdorfer, Telefon 08252-8951-11 oder
  •  Frau Koch, Telefon 08252-8951-13.

 

Unionsbürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.


Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen -Wahlamt - .

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany