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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 03.04.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Ilona Matheis 08252 8951-12 A03 
Andrea Heinzlmeier 08252 8951-14 A04 
Jasmin Mück 08252 8951-29 16 
Claudia Fottner 08252 8951-16 A02 
Michael Fricke 08252 8951-73 16 


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